Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Advosoft“ der Advosoft GmbH, Südwestkorso 1, 12161 Berlin.
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Advosoft“ (nachfolgend „Software“), die der Nutzer über die Webseite des Anbieters unter Nutzung des dortigen Online-Buchungsvorgangs abschließt.
Anbieter ist die Advosoft GmbH, Südwestkorso 1, 12161 Berlin (nachfolgend „Anbieter“).
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltskanzleien (nachfolgend „Nutzer“). Mit der Buchung versichert der Nutzer, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Nutzers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software „Advosoft“ als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung über das Internet sowie die Einräumung der dafür erforderlichen Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser AGB.
Advosoft ist eine Aktenverwaltungssoftware für Rechtsanwaltskanzleien. Sie umfasst zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere folgende Funktionen:
- Fristenliste
- Wiedervorlagen
- Kalender
- digitale Akte, bestehend aus Aktenvorblatt, Sachstand, E-Akte, Aktennotizen sowie Wiedervorlagen und Terminen
- Offline-Akte
- Online-Funktion zur unmittelbaren Zusammenarbeit mit Mandanten und Partnern
Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen der Software weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu entfernen, soweit der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt und dies für den Nutzer zumutbar ist. Die in Absatz 2 genannten Funktionen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern beschreiben den Funktionsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters veröffentlichten Darstellung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Software und der Tarife auf der Webseite des Anbieters stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Nutzer dar.
Im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs wählt der Nutzer den gewünschten Tarif (Monats- oder Jahrestarif) sowie die Anzahl der gewünschten Lizenzen aus, gibt die erforderlichen Vertrags- und Zahlungsdaten ein und erteilt das SEPA-Lastschriftmandat. Vor dem Absenden der Buchung kann der Nutzer seine Eingaben jederzeit prüfen und mithilfe der üblichen Browser- und Eingabefunktionen korrigieren.
Mit dem Anklicken der abschließenden Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ (oder einer entsprechend eindeutig formulierten Schaltfläche) gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.
Der Anbieter bestätigt den Eingang des Angebots unverzüglich durch eine automatisch generierte E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot ausdrücklich in Textform annimmt (z. B. durch eine gesonderte Auftragsbestätigung) oder dem Nutzer den Zugang zur Software freischaltet und bereitstellt.
Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die für den Vertragsschluss maßgeblichen Angaben einschließlich dieser AGB werden dem Nutzer in Textform übermittelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang (Anzahl der gebuchten Lizenzen) über das Internet zu nutzen.
Eine Lizenz berechtigt jeweils einen benannten Nutzer (Einzelplatz/Named User) zur Nutzung der Software. Die zeitgleiche Nutzung einer Lizenz durch mehrere Personen ist unzulässig.
Der Nutzer darf die Software nur für eigene Zwecke und zur Abwicklung der internen Geschäftsprozesse seines Unternehmens nutzen. Eine Nutzung für oder durch Dritte ist untersagt. Die Nutzung der Software im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit des Nutzers für dessen Mandanten ist ausdrücklich gestattet und vom Nutzungsrecht umfasst.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software über die bestimmungsgemäße Nutzung gemäß der aktuellen Leistungsbeschreibung hinaus zu ändern, zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
Bei einer unberechtigten Nutzung durch Dritte oder einer die gebuchten Lizenzen überschreitenden Nutzung ist der Anbieter berechtigt, zusätzlich zur regulären Vergütung Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
Der Nutzer verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Nutzung der Software durch seine Beschäftigten zu verhindern.
§ 5 Bereitstellung der Software und Verfügbarkeit
Der Anbieter hält die Software in der jeweils aktuellen Version auf einer oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (Server) zum Abruf über das Internet bereit.
Der Anbieter schuldet die Erreichbarkeit der Software am Übergabepunkt, das heißt an der Schnittstelle zwischen dem vom Anbieter betriebenen Datennetz und dem Internet. Die Software gilt als verfügbar, wenn der Nutzer ihre wesentlichen Funktionen nutzen kann. Für die zur Nutzung erforderliche Internetverbindung und die clientseitige Infrastruktur ist der Nutzer selbst verantwortlich.
Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software beträgt 99,3 % im Jahresdurchschnitt. Die Verfügbarkeit berechnet sich nach der Formel: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit − Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit × 100 %. Die Gesamtzeit umfasst 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche abzüglich der für Wartungsarbeiten erforderlichen Zeit. Die Gesamtausfallzeit ist die Summe aller Zeiträume, in denen die Software nicht verfügbar ist, mit Ausnahme planmäßiger Wartungszeiten.
Der Anbieter wird den Nutzer über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren und diese möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen (vgl. § 16).
Die Dauer eines einzelnen Ausfalls soll 4 Stunden nicht überschreiten. Bei darüber hinausgehenden Ausfällen gelten die Kompensationsregelungen gemäß § 15 Absatz 2.
§ 6 Support
Der Anbieter stellt einen technischen Support zur Verfügung, der bei Fragen zur Nutzung der Software und bei technischen Problemen kontaktiert werden kann.
Der Support ist wie folgt erreichbar: E-Mail support@advosoft.de, Telefon 030-915 002 04. Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
Der Anbieter wird sich bemühen, Supportanfragen innerhalb von 24 Stunden (bezogen auf die Supportzeiten) zu beantworten. Im Übrigen gelten die Reaktionszeiten gemäß § 15 Absatz 1.
§ 7 Vergütung, Tarife und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vom Nutzer im Buchungsvorgang gewählten Tarif. Es stehen folgende Tarife zur Verfügung:
- Monatstarif: 120,00 € (netto) pro Lizenz und Monat bei monatlicher Zahlweise.
- Jahrestarif: 100,00 € (netto) pro Lizenz und Monat bei jährlicher Zahlweise; dies entspricht einer im Voraus zu zahlenden Jahresvergütung von 1.200,00 € (netto) pro Lizenz.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es gilt eine Mindestabnahmemenge von einer (1) Lizenz.
Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen, im Monatstarif monatlich, im Jahrestarif jährlich jeweils für die kommende Abrechnungsperiode. Der Anbieter stellt dem Nutzer hierüber jeweils eine Rechnung aus, die auch in elektronischer Form (Textform) übermittelt werden kann.
Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Nutzer erteilt dem Anbieter hierfür im Buchungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt im Monatstarif jeweils zum ersten Werktag eines Monats für den laufenden Monat und im Jahrestarif jeweils zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres für das laufende Vertragsjahr. Die Mandatsreferenz wird dem Nutzer gesondert mitgeteilt; die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mit einer verkürzten Frist von einem Tag.
Bei Rücklastschriften, die der Nutzer zu vertreten hat, hat der Nutzer die dem Anbieter hierdurch entstehenden Bankgebühren zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Gerät der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen ist der Anbieter zudem berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, bis die offenen Forderungen ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht des Nutzers bleibt während der Sperrung bestehen.
Gegen Forderungen des Anbieters kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Hinzubuchung und Reduzierung von Lizenzen
Der Nutzer kann jederzeit weitere Lizenzen über die Software selbst hinzubuchen. Die Hinzubuchung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Hinzubuchung gültigen Preisen des gewählten Tarifs.
Die Abrechnung zusätzlicher Lizenzen erfolgt anteilig (pro rata temporis) ab dem Tag der Hinzubuchung. Im Jahrestarif werden zusätzliche Lizenzen anteilig für die verbleibende Laufzeit des jeweiligen Vertragsjahres abgerechnet; sie unterliegen sodann derselben Laufzeit und Verlängerung wie die übrigen Lizenzen dieses Vertragsjahres.
Eine Reduzierung der Anzahl der Lizenzen ist mit Wirkung zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit (§ 12) unter Einhaltung der dort genannten Kündigungsfrist möglich. Bereits im Voraus gezahlte Vergütungen für eine laufende Abrechnungsperiode werden bei einer Reduzierung nicht anteilig erstattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 9 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
Der Nutzer wird die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Zugangsdaten bestehen.
Der Nutzer wird die Software nur im Rahmen des geltenden Rechts und unter Beachtung der Rechte Dritter nutzen. Insbesondere wird er die geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts sowie die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht einhalten.
Der Nutzer ist für die Eingabe und Pflege seiner Daten und Inhalte sowie für deren Rechtmäßigkeit selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm in die Software eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist.
Der Nutzer wird die zur Nutzung der Software erforderliche technische Infrastruktur, insbesondere eine ausreichend schnelle Internetverbindung und einen aktuellen Standard-Webbrowser, auf eigene Kosten bereitstellen und unterhalten.
Der Nutzer wird die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte einstellen und keine Maßnahmen ergreifen, die die Verfügbarkeit oder Integrität der Software oder der Systeme des Anbieters beeinträchtigen.
§ 10 Mängelhaftung
Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Software nach Maßgabe dieses Vertrages. Auf die Überlassung der Software finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.
Der Nutzer wird dem Anbieter auftretende Mängel unverzüglich anzeigen und ihn bei der Mängelfeststellung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen.
Der Anbieter wird Mängel der Software innerhalb angemessener Frist beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Update, Workaround oder Funktionsanpassung.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Absatz 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung nach § 11 bleibt unberührt.
Bei erheblichen Mängeln, die die Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigen, ist der Nutzer zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Die Minderung bemisst sich nach Grad und Dauer der Beeinträchtigung.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei der Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Anbieter (§ 14) eingetreten wäre. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten insoweit entsprechend.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs zur Software und hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr (12 Monate).
Für die ersten drei Monate ab Vertragsbeginn gilt eine Geld-zurück-Garantie: Kündigt der Nutzer den Vertrag innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn, weil er mit dem Produkt unzufrieden ist, erhält er die bereits gezahlte Vergütung vollständig zurückerstattet. In diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf der ersten drei Monate.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist, oder wenn der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Nutzer in die Software einstellt, ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO und nach Weisung des Nutzers. Der Nutzer bleibt insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“) ab. Der AVV wird dem Nutzer im Rahmen des Buchungsvorgangs in Textform zur Verfügung gestellt und ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen dem AVV und diesen AGB gehen die Regelungen des AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle Daten werden nach dem Stand der Technik verschlüsselt übertragen und gespeichert.
Der Anbieter erhebt anonymisierte Nutzungsstatistiken zur Verbesserung des Dienstes. Diese enthalten keine personenbezogenen Daten und keine Inhalte des Nutzers. Der Nutzer kann der Erhebung jederzeit widersprechen.
§ 14 Datensicherung und Backup
Der Anbieter führt täglich ein Backup der Nutzerdaten durch. Die Backups werden für einen Zeitraum von 30 Tagen aufbewahrt.
Der Anbieter verfügt über einen Disaster-Recovery-Plan, der eine Wiederherstellung der Systeme innerhalb von 24 Stunden gewährleistet. Die Wiederherstellung umfasst den letzten verfügbaren Backup-Stand; zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen können verloren gehen.
Der Anbieter führt regelmäßig Tests zur Überprüfung der Business Continuity durch.
§ 15 Service Level Agreement (SLA)
Der Anbieter verpflichtet sich zu folgenden Reaktionszeiten (innerhalb der Supportzeiten gemäß § 6 Absatz 2):
- Kritische Probleme (Systemausfall): Reaktion innerhalb von 4 Stunden
- Schwerwiegende Probleme (erhebliche Funktionseinschränkungen): Reaktion innerhalb von 8 Stunden
- Sonstige Probleme: Reaktion innerhalb eines Arbeitstages
Bei Nichteinhaltung der in § 5 Absatz 3 genannten Verfügbarkeit gewährt der Anbieter folgende Kompensationen bezogen auf die monatliche Vergütung (im Jahrestarif bezogen auf den anteiligen Monatswert):
- Verfügbarkeit von 98,0 % bis 99,2 %: 10 % Gutschrift auf die monatliche Gebühr
- Verfügbarkeit von 95,0 % bis 97,9 %: 25 % Gutschrift auf die monatliche Gebühr
- Verfügbarkeit unter 95,0 %: 50 % Gutschrift auf die monatliche Gebühr
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nach § 11 bleibt unberührt; gewährte Kompensationen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
§ 16 Updates und Wartung
Der Anbieter führt regelmäßig Updates und Wartungsarbeiten durch, um die Sicherheit und Funktionalität der Software zu gewährleisten.
Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
Der Anbieter bemüht sich, die Auswirkungen von Updates und Wartungsarbeiten auf die Nutzung der Software möglichst gering zu halten.
§ 17 Preisanpassungen
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Preisanpassungen dienen der Anpassung an gestiegene Kosten, insbesondere für Personal, Rechenzentrum, Energie und Lizenzen.
Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt in Textform. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % pro Jahr, steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das er innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung ausüben kann. Der Anbieter wird den Nutzer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht und die Frist hinweisen.
§ 18 Einsatz von Subunternehmern
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer.
Der Anbieter stellt sicher, dass Subunternehmer die gleichen Datenschutz- und Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten wie der Anbieter selbst. Für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern im datenschutzrechtlichen Sinne gelten ergänzend die Regelungen des AVV.
§ 19 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und von Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und auch über die Beendigung des Vertrages hinaus nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
§ 20 Datenherausgabe und Löschung bei Vertragsende
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Nutzer dessen Daten innerhalb von 14 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
Nach erfolgter Datenherausgabe und einer anschließenden Aufbewahrungsfrist von weiteren 30 Tagen löscht der Anbieter sämtliche Daten des Nutzers unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ergänzend gelten die Regelungen des AVV.
§ 21 Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen oder einer Erweiterung des Leistungsangebots, erforderlich wird und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Nutzer in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens sowie auf das Widerspruchsrecht und die Frist gesondert hinweisen. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu kündigen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
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